Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden.
2. In unseren Online-Shops kommt der Vertragsabschluss wie folgt
zustande: Der Käufer kann Artikel aus dem Angebot des Online-Shops aussuchen und
diese seinem Warenkorb hinzufügen. Der Inhalt des Warenkorbs kann geändert und
ganz oder teilweise gelöscht werden. Bei der Fortsetzung der Bestellung erhält
der Käufer Einsicht in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Eine Bestellung
ist nur möglich wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgerufen werden.
Mit der Bestellung gibt der Käufer uns gegenüber eine verbindliche Bestellung
hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Wir
sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche
anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung
der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger
Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag
zustande gekommen.
3. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
§3 Preisvorbehalt
1. Die unseren Angeboten zugrundeliegenden Preise verstehen sich ohne
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.
2. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung
3. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem
Firmensitz. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.
5. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote erfährt der Käufer
jeweils dort, wo sie dargestellt werden, z. B. Online Shop, Homepage oder
Werbeprospekte.
§4 Lieferzeiten
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.),
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Der Käufer berechtigt uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder
werden wir von der Verpflichtung frei, stehen dem Käufer hieraus keine
Schadenersatzansprüche zu. Auf die genannten Umstände können wir uns jedoch nur
berufen, wenn wir dem Käufer unverzüglich benachrichtigen.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 2,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf unserer zumindest grober
Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt. Die Rücksendung von Ware ist nur mit unserer ausdrücklicher
vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
§5 Dienstleistungen und Schulungen
1. Dienstleistungen und Schulungen werden nach den für die entsprechenden
Leistungsbereiche geltenden Sätze berechnet. Diese Sätze in ihrer jeweils
gültigen Form können angefordert werden.
2. Reparaturen- und Konfigurationsarbeiten werden gewissenhaft und nach
dem Stand der Technik ausgeführt. Alle Arbeiten, die dem Auftrag dienlich sind
(z.B. Datensicherung o.ä.), gehen zu Lasten des Kunden und werden nach unseren
üblichen Stundensätzen durchgeführt.
3. Beratungen, die über eine reine Kaufberatung hinausgehen, werden in
Rechnung gestellt.
4. Dienstleistungen und Schulungen, die nach Meinung des Kunden,
erfolglos verlaufen sind, berechtigen nicht zur Minderung.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Darüber hinaus gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
§6 Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager
verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Verzögert
sich der Versand aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben oder
holt der Käufer selbst ab, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit Absonderung und Einlagerung,
letztere geht zu Kosten des Käufers, ist unsere Lieferpflicht erfüllt.
§7 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2
Jahre. Im Verkehr mit Unternehmern hat der Käufer bei der Nacherfüllung die Wahl
zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien
Sache und verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in einem
Jahr.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der
Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzeigt. Die
für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben
hiervon unberührt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als
fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
4. Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben,
der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache
als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den
Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten
gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB.
Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 3.
nicht berührt.
5. Sollte es sich um Datenverarbeitungsprogramme handeln, besteht
Einigkeit, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler
in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. In einem Gewährleistungsfall gelten grundsätzlich die
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die Nachbesserung erfolgt in der
Regel in der Form, dass der Hersteller eine Programmversion liefert, in der die
Nachbesserung bereits vorgenommen ist, oder Hinweise zur Berichtigung oder zur
Umgehung der Auswirkungen des Fehlers gibt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag wird vorbehalten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und
zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach
deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;
jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass
der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den
Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die
Vorbehaltsware.
4. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes
zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer
verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
6. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den
anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende
Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die
während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom
Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage. Im übrigen
verwahrt der Käufer das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
§09 Zahlung
1. Rechnungen sind sofort, ohne Skonto und sonstige Abzüge fällig, soweit
nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als
Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden
schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die
bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu
zahlen.
3. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken errechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzten,
wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Mit dem Verzug wird der
Gesamtbetrag aus dem Kaufvertrag auch dann sofort fällig, wenn Ratenzahlung
vereinbart ist. Wir sind nach Inverzugsetzung berechtigt, nach unserer Wahl vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder anerkannt sind.
§10 Software
1. Beim Kauf eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger
(CD-ROM, Diskette etc.) oder eine Datei, die zugehörige Dokumentation - sofern
vorhanden - und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den
Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
2. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung
des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des
Lizenzgebers. Alle in den jeweiligen Online-Shops oder den Internet-Seiten
genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören den Herstellerfirmen
der angebotenen Waren. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind
Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.
3. Bei Fremdprodukten gelten ergänzend die Bestimmungen über
Gewährleistung des jeweiligen Softwareherstellers. Der Kunde muss zunächst
außergerichtlich versuchen, die Übernahme der Gewährleistung des
Softwareherstellers zu erreichen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu
schützen. Da die Neuinstallation von Software, das Aufspielen eines Updates,
aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines
Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation,
Aufspielen eines Updates oder Veränderung der installierten Software durch eine
umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§11 Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. unseren
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Die Haftung für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der
Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht zurückzuführen
ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten zählt.
3. Die Höhe des zu erstattenden Schadensbetrages ist in jedem Fall auf
den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Für Drittlieferungen erfüllen wir unsere Gewährleistungsverplichtungen
dadurch, dass wir unsere Ansprüche an den Vorlieferanten an den Käufer abtreten.
§12 Export- und Reexportbeschränkungen
1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen bei Lieferung an
Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausfuhrgenehmigung der
zuständigen Behörde und sind ausschließlich zur Benutzung und dem Verbleib in
dem Land des Käufers bestimmt. Über das Nichtübertragungsrecht hinaus
verpflichtet sich der Käufer, unsere Lieferungen und Leistungen nicht
auszuführen oder sonst in irgendeiner Weise zu übertragen. Diese Beschränkung
gilt auch gegenüber unseren Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstigen
Repräsentanten, sofern diese ihren Sitz außerhalb des Bezugslandes haben.
2. Die unter Ziff. 1 genannten Beschränkungen gelten auch für Käufer im
Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Angebotsunterlagen
Wir sind Inhaber aller Rechte an den einem Angebot beigefügten Dokumentationen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen. Sie sind, sollte ein Vertrag nicht
zustandekommen, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§14 Außergerichtliche Streitschlichtung
1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche
Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies künftig die Möglichkeit,
Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst
außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
§15 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser
Firmensitz.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen der Vereinbarungen nicht berührt. Die
Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche
zulässigen Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck in wirtschaftlicher
und rechtlicher Hinsicht weitgehend nahe kommen.
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